(1) Gebote sind vom Zuschlagsverfahren auszuscheiden, wenn
1. sie verspätet eingelangt sind,
2. die Anforderungen und Formvorgaben nach den §§ 20 und 21 nicht vollständig eingehalten wurden,
3. die für die jeweilige Energiequelle nach § 10 gestellten Anforderungen nicht erfüllt sind,
4. bis zum Gebotstermin die Erstsicherheit nicht oder nicht vollständig erlegt wurde,
5. der Gebotswert den in der Bekanntmachung angegebenen jeweiligen Höchstpreis übersteigt,
6. das Gebot Bedingungen, Befristungen oder sonstige Nebenabreden enthält,
7. mehrere Gebote für ein und dieselbe Anlage eingereicht wurden, oder
8. das dem Gebot zugrundeliegende Projekt bereits einen Zuschlag nach § 23 oder eine Förderung nach dem 3. Abschnitt oder dem 2. Hauptstück erhalten hat.
(2) Bieter, deren Gebote gemäß Abs. 1 ausgeschieden wurden, sind unter Angabe des Grundes für die Ausscheidung zu informieren.
EAG · Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
§ 24 Ausschluss von Geboten
(1) Gebote sind vom Zuschlagsverfahren auszuscheiden, wenn 1. sie verspätet eingelangt sind, 2. die Anforderungen und Formvorgaben nach den §§ 20 und 21 nicht vollständig eingehalten wurden, 3. die für die jeweilige Energiequelle nach § 10 gestellten Anforderungen nicht erfüllt sind, 4. bis zum Geb…
§ 100 Allgemeine Übergangsbestimmungen
…nach dem 2. Teil, 1. Hauptstück, 3. Abschnitt dieses Bundesgesetzes. (2) Antragsteller von Anträgen gemäß Abs. 1 haben nach Aufforderung der EAG-Förderabwicklungsstelle die nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Unterlagen innerhalb von zwei Monaten nachzureichen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt. (3) Anträge, mit Ausnahme von Anträgen auf…
§ 27 Erlöschen von Zuschlägen
… 2 nicht rechtzeitig oder vollständig entrichtet wurde; 2. die Anlage nicht innerhalb der jeweils geltenden Frist in Betrieb genommen wurde, wobei die Inbetriebnahme der EAG Förderabwicklungsstelle durch eine Bestätigung des Netzbetreibers nachzuweisen ist; 3. sich nachträglich herausstellt, dass das Gebot gemäß § 24 Abs. 1 Z 8…
§ 23 Zuschlagsverfahren
…1) Die rechtzeitig eingelangten Gebote sind nach Ablauf des Gebotstermins von der EAG Förderabwicklungsstelle zu öffnen und im Einzelnen auf ihre Zulässigkeit nach den §§ 24 und 25 zu prüfen. Die Prüfung der Gebote ist so…
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