§ 61 Verweisungen
In Kraft seit 02. Juli 2026
Up-to-date
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 61 EABG · EABG · Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz
§ 61 Verweisungen
…§ 61. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.…
§ 62 Inkrafttreten
…35 bis 46, 53, 54 sowie 57, § 60 Z 1 lit. b bis d und Z 2 sowie § 61 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen, soweit sie nicht unter die Abs. 1 und 3 fallen, treten mit…
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