(1) Die E-Control kann gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die eine Amtshandlung der E-Control zum Gegenstand haben, Revision wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof erheben.
(2) Beschwerden gegen Entscheidungen des Vorstands der E-Control in Angelegenheiten der Feststellung der Kostenbasis gemäß § 48 Abs. 1 ElWOG 2010, § 24 Abs. 1 GWG 2011 und § 69 Abs. 1 GWG 2011 sowie Entscheidungen über die Methode gemäß § 69 Abs. 2 GWG 2011 haben keine aufschiebende Wirkung.
E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
§ 9 Rechtsschutz
…Rechtsschutz § 9. (1) Die E-Control kann gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die eine Amtshandlung der E-Control zum Gegenstand haben, Revision wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof erheben. (2) Beschwerden gegen Entscheidungen…
§ 5 Organe
…Organe § 5. (1) Organe der E-Control sind: 1. der Vorstand, 2. die Regulierungskommission, 3. der Aufsichtsrat. (2) Die Organe der E-Control und ihre Mitglieder sind mit Ausnahme der Angelegenheiten…
§ 42 Inkrafttreten
…Energie-Regulierungsbehördengesetz, BGBl. I Nr. 121/2000, außer Kraft. § 1 samt Überschrift, § 21 Abs. 1 Z 8, 9 und 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2017 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. (2) Die…
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