(1) Zustellungen an den Beschuldigten sind zu dessen eigenen Handen vorzunehmen. Eine Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 Zustellgesetz ist zulässig, eine Zustellung an Kanzleiangestellte des Beschuldigten im Sinn des § 13 Abs. 4 Zustellgesetz ist unzulässig.
(2) Hat der Rechtsanwalt einen Verteidiger bestellt, so ist nur an diesen zuzustellen.
Rückverweise
DSt · Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
Art. 16
…bis 4 betreffen andere Rechtscorschriften) (5) Art. XII Z 2 (§ 23 Abs. 6 RATG) und Art. XIV (§ 44 DSt) treten mit 1. Dezember 2004 in Kraft. § 44 DSt in der Fassung dieses Bundesgesetzes gilt für alle Zustellungen, die nach dem In…
§ 27a
…Strafverfügung verhängten Disziplinarstrafe. (5) Die disziplinarrechtliche Strafverfügung ist dem Beschuldigten, dem Kammeranwalt und der Oberstaatsanwaltschaft zuzustellen. Für die Zustellung an den Beschuldigten gilt § 44. (6) Gegen die disziplinarrechtliche Strafverfügung kann der Beschuldigte, der Kammeranwalt und unter der Voraussetzung des § 47 Z 3 die Oberstaatsanwaltschaft binnen vier…