§ 33 Verweise auf andere Rechtsbestimmungen
In Kraft seit 01. Januar 2023
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§ 33 Verweise auf andere Rechtsbestimmungen — DPMG
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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§ 33 Verweise auf andere Rechtsbestimmungen
…8. Abschnitt Schlussbestimmungen Verweise auf andere Rechtsbestimmungen § 33. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.…
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