§ 26 Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung der Sorgfalts- und Meldeverpflichtungen — DPMG
Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §§ 7 bis 25 obliegt dem Finanzamt Österreich. Hierbei sind die für die Erhebung der Abgaben geltenden Bestimmungen, wie insbesondere die Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, sinngemäß anzuwenden.
§ 26 DPMG · DPMG · Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz
§ 26 Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung der Sorgfalts- und Meldeverpflichtungen
…6. Abschnitt Verarbeitung der gemeldeten Informationen Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung der Sorgfalts- und Meldeverpflichtungen § 26. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §§ 7 bis 25 obliegt dem Finanzamt Österreich. Hierbei sind die für die Erhebung der Abgaben…
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