§ 15 Verweise — DORA-VG
Rückverweise
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 15 DORA-VG · DORA-VG · DORA-Vollzugsgesetz
§ 15 Verweise
…Verweise § 15. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.…