Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
DORA-VG · DORA-Vollzugsgesetz
§ 14 Sprachliche Gleichbehandlung
…Sprachliche Gleichbehandlung § 14. Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf…
§ 4 Aufsichtsmaßnahmen undbefugnisse
…in der Verordnung (EU) 2022/2554 festgelegten Aufgaben erforderlich ist und soweit die an diese Behörden übermittelten Informationen bei diesen einem § 14 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes – FMABG, BGBl. I Nr. 97/2001, entsprechenden Berufsgeheimnis unterliegen. Die FMA kann für die Zwecke der Zusammenarbeit von ihren Befugnissen…
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