(Anm.: § 2.) (1) Bei Denkmalen, die sich im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einrichtungen befinden oder von diesen ohne Bewilligung gemäß § 6 Abs. 1 veräußert wurden, ist das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung zu vermuten.
(2) Die gesetzliche Vermutung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung gilt nicht für
1. unbewegliche Denkmale, die das Bundesdenkmalamt nicht in einer Verordnung gemäß § 2a aufgenommen hat sowie
2. bewegliche Denkmale, die als Gebrauchsgegenstände in größerer Menge industriell oder handwerklich hergestellt wurden und weniger als 100 Jahre alt sind und keine mitgeschützten Bestandteile oder Zubehör im Sinne des § 1 Abs. 5 sind.
Rückverweise
DMSG · Denkmalschutzgesetz
§ 2 Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung
…Anm.: § 2.) (1) Bei Denkmalen, die sich im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich…
§ 1 Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich
…Bedeutung. Ensembles sind mehrere unbewegliche Denkmale, Sammlungen sind mehrere bewegliche Denkmale, wenn diese Denkmale wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung eine Einheit bilden. (2) Ist zu vermuten oder wurde durch Bescheid festgestellt, dass die Erhaltung eines Denkmals im öffentlichen Interesse liegt, steht das Denkmal unter Schutz und unterliegt den…
§ 42 Inkrafttreten
…4 und 8, § 14, § 15 Abs. 1 und 5, § 16 Abs. 3, § 17 Abs. 2, die Überschrift zu § 19, § 19 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 5, § 23, § …
§ 2a Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung
…auf folgende Denkmale stellt das Bundesdenkmalamt durch Verordnung fest, dass das öffentliche Interesse an der Erhaltung zu vermuten ist: 1. unbewegliche Denkmale gemäß § 2 Abs. 1 im Zeitpunkt der Erlassung; 2. mehrere unbewegliche Denkmale, die wegen ihres geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Zusammenhangs ein Ensemble bilden oder in…
KGRG · Kulturgüterrückgabegesetz
§ 18 Geltendmachung
…ist – gegenüber dem Gericht des ersuchten Staates schriftlich zu bestätigen. (3) Soweit das öffentliche Interesse an der Erhaltung gemäß § 1 Abs. 2 DMSG nicht bereits durch Bescheid festgestellt wurde und auch keine vorläufige Unterschutzstellung gemäß § 2 DMSG oder gemäß § 2a DMSG vorliegt, die Ausfuhr…