§ 3 Abfrage aus dem Transparenzportal
In Kraft bis 31. Dezember 2029
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§ 3 Abfrage aus dem Transparenzportal — CFPG
Zum Zweck der Vorbereitung und der Durchführung einer Prüfung nach diesem Bundesgesetz besteht die Berechtigung zur Durchführung von Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs. 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012.
§ 3 CFPG · CFPG · COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz
§ 3 Abfrage aus dem Transparenzportal
…Abfrage aus dem Transparenzportal § 3. Zum Zweck der Vorbereitung und der Durchführung einer Prüfung nach diesem Bundesgesetz besteht die Berechtigung zur Durchführung von Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs. …
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