Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
CFPG · COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz
§ 21 Außerkrafttreten
…Außerkrafttreten § 21. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.…
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