Der Abschlussprüfer hat im Bestätigungsvermerk anzugeben, ob das Unternehmen für das Geschäftsjahr, das dem zu prüfenden Geschäftsjahr vorausging, nach § 4 oder § 5 verpflichtet war, einen Ertragsteuerinformationsbericht offenzulegen, und bejahendenfalls ob eine solche Offenlegung erfolgt ist.
§ 13 CBCR-VG · CBCR-VG · CBCR-Veröffentlichungsgesetz
§ 13 Erklärung des Abschlussprüfers
…§ 13. Der Abschlussprüfer hat im Bestätigungsvermerk anzugeben, ob das Unternehmen für das Geschäftsjahr, das dem zu prüfenden Geschäftsjahr vorausging, nach § 4 oder § …
§ 14 Strafbestimmung
…eine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder unrichtig abgeben; 3. Abschlussprüfer, die eine Erklärung nach § 13 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder unrichtig abgeben. (3) Der Strafrahmen für die Ordnungsstrafe nach Abs. 2 reicht bei einer mittelgroßen ( § 221…
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