BundesrechtBundesgesetzeBankwesengesetzX. Sorgfaltspflichten und Informationsweitergabe zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Allgemeine Sorgfaltspflichten§ 39f

§ 39f Inhaber von Schlüsselfunktionen

In Kraft seit 30. Oktober 2026
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