BundesrechtBundesgesetzeBankwesengesetzIV.  Eigentümerbestimmungen, prudenziell relevante Transaktionen und sonstige Bewilligungen2. Unterabschnitt: Prudenziell relevante Transaktionen Anzeige des Erwerbs einer wesentlichen Beteiligung§ 20g

§ 20g Anzeige der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung

In Kraft seit 30. Oktober 2026
Up-to-date