§ 5 Bauaufträge — BVergGVS 2012
Bauaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand
1. die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang II genannten Tätigkeiten, oder
2. die Ausführung eines Bauwerkes, oder
3. die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt,
ist.
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Anl. 2 Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
…Anhang II Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß § 5 Z 1 TÄTIGKEITEN CPV Referenz-nummer Abteilung Gruppe Klasse Beschreibung Anmerkungen 45 Baugewerbe Diese Abteilung umfasst: Neubau, Renovierung und gewöhnliche Instandsetzung 45000000 45.1 Vorbereitende…
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