Bauaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand
1. die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang II genannten Tätigkeiten, oder
2. die Ausführung eines Bauwerkes, oder
3. die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt,
ist.
§ 5 BVergGVS 2012 · BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 5 Bauaufträge
…§ 5. Bauaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand 1. die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang …
§ 30 Vergabe von Aufträgen
…1. Teil mit Ausnahme des § 3 Z 16, die §§ 4 bis 17, 18 Abs. 1 bis 3 und 5, 19, 35 Abs. 1 und 2, 36 und 37, 43, 85, und 115, der 3. und 4. Teil sowie die Vorschriften der Abs…
§ 33 Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
… 8, 34 Abs. 3, 35 Abs. 1 und 2, 69, 70, 111 Abs. 1, 115 Abs. 9, der 3. bis 5. Teil sowie die Vorschriften der Abs. 2 bis 7. (2) Eine Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung ist ausschließlich zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert 1…
Anl. 2
…Anhang II Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß § 5 Z 1 TÄTIGKEITEN CPV Referenz-nummer Abteilung Gruppe Klasse Beschreibung Anmerkungen 45 Baugewerbe Diese Abteilung umfasst: Neubau, Renovierung und gewöhnliche Instandsetzung 45000000 45.1 Vorbereitende…