BVergGVS 2012
Gliederung
Der Auftraggeber kann Bekanntmachungen, die nicht einer Bekanntmachungsverpflichtung gemäß diesem Bundesgesetz unterliegen, dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Amt für Veröffentlichungen) unter Verwendung allenfalls existierender einschlägiger Standardformulare für Bekanntmachungen bekannt geben.
§ 41 BVergGVS 2012 · BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 41 Zusätzliche Bekanntmachung auf Unionsebene
…§ 41. Der Auftraggeber kann Bekanntmachungen, die nicht einer Bekanntmachungsverpflichtung gemäß diesem Bundesgesetz unterliegen, dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Amt für Veröffentlichungen) unter Verwendung allenfalls…
§ 118 Bestimmungen über Bekanntmachungen von Subaufträgen
…über die Vergabe von Subaufträgen ist nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen des § 25 erfüllt sind. Für freiwillige Bekanntmachungen gelten die §§ 41 und 42b.…
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