Dieses Bundesgesetz gilt für die Vergabeverfahren von Auftraggebern, das sind
1. der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände,
2. Einrichtungen, die
a) zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, und
b) zumindest teilrechtsfähig sind und
c) überwiegend von Auftraggebern gemäß Z 1 oder anderen Einrichtungen im Sinne der Z 2 finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch letztere unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die von Auftraggebern gemäß Z 1 oder anderen Einrichtungen im Sinne der Z 2 ernannt worden sind,
3. Verbände, die aus einem oder mehreren Auftraggebern gemäß Z 1 oder 2 bestehen,
4. öffentliche Unternehmen gemäß § 168 Abs. 2 BVergG 2018, die eine Sektorentätigkeit gemäß den §§ 170 bis 175 BVergG 2018 ausüben,
5. private Auftraggeber, die nicht unter Z 1 bis 4 fallen und eine Sektorentätigkeit gemäß den §§ 170 bis 175 BVergG 2018 auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten gemäß § 169 Abs. 2 BVergG 2018 ausüben.
Rückverweise
BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 3 Begriffsbestimmungen
…über einen alternativen Leistungsvorschlag des Bieters. 3. Angebot ist die Erklärung eines Bieters, eine bestimmte Leistung gegen Entgelt unter Einhaltung festgelegter Bedingungen erbringen zu wollen. 4. Angebotsbestandteil ist jeder gesonderte Teil eines aus mehreren Teilen bestehenden Angebotes (wie zB eigenständige Unterlagen, Nachweise, Erklärungen, Dokumente, eigenständige Dateien). 5. Angebotshauptteil ist jener Angebotsbestandteil…
§ 116 Allgemeines und Grundsätze
…alle oder bestimmte Subaufträge an Dritte zu vergeben, gelten für die Vergabe von Aufträgen durch erfolgreiche Bieter, die keine Auftraggeber im Sinne des § 4 sind, an Dritte (Vergabe von Subaufträgen) ausschließlich die Vorschriften dieses Abschnittes sowie die Vorschriften, auf die in diesem Abschnitt verwiesen wird. (2) Erfolgreiche Bieter haben…
§ 33 Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
…Wege der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung gelten ausschließlich der 1. Teil mit Ausnahme des § 3 Z 22, die §§ 4 bis 9, 11 bis 14, 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 bis 4, 23 Abs. 8, 34 Abs. 3, 35 Abs…
§ 30 Vergabe von Aufträgen
…in einem Verfahren gemäß Abs. 1 gelten ausschließlich der 1. Teil mit Ausnahme des § 3 Z 16, die §§ 4 bis 17, 18 Abs. 1 bis 3 und 5, 19, 35 Abs. 1 und 2, 36 und 37, 43, 85, und 115, der…