BVergGVS 2012
Gliederung
1. Teil Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
§ 1 Regelungsgegenstand
Dieses Bundesgesetz regelt
1. die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren) im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, das sind die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch Auftraggeber, deren Leistungsgegenstand folgendes umfasst:
a) die Lieferung von Militärausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile und/oder Bausätze,
b) die Lieferung von sensibler Ausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile und/oder Bausätze,
c) Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den lit. a und b genannten Ausrüstung in allen Phasen ihres Lebenszyklus, oder
d) Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke oder sensible Bauleistungen und sensible Dienstleistungen,
2. den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Vergabeverfahren gemäß Z 1, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen, sowie
3. die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der außerstaatlichen Kontrolle von Vergabeverfahren gemäß Z 1 und bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen.
§ 8 BVergGKonz 2018 · BVergGKonz 2018 · Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
§ 8 Ausgenommene Konzessionsvergabeverfahren
…gemeinsam zu verwirklichendes oder zu nutzendes Projekt, oder b) durch eine internationale Organisation, 9. Konzessionsvergabeverfahren im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich gemäß § 1 Z 1 BVergGVS 2012 , deren Durchführung anderen verpflichtenden Verfahrensregeln unterliegen und die festgelegt wurden a) durch eine im Einklang mit dem AEUV geschlossene internationale Übereinkunft oder Vereinbarung zwischen der…
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