§ 146 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
In Kraft seit 01. April 2012
Up-to-date
BVergGVS 2012
Gliederung
5. Teil Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 146 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
Rückverweise
Verordnungen und Kundmachungen auf Grund dieses Bundesgesetzes, insbesondere auch in seinen neuen Fassungen, können bereits vom Tag der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.
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