§ 135 Allgemeines
In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date
BVergGVS 2012
Gliederung
3. Teil Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht
§ 135 Allgemeines
Der 4. Teil des BVergG 2018 gilt auch für Rechtsschutzverfahren gemäß diesem Bundesgesetz. Verweisungen im 4. Teil des BVergG 2018 auf das BVergG 2018 gelten als Verweisungen auf dieses Bundesgesetz bzw. als Verweisungen auf die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden