§ 7 Dienstleistungsaufträge — BVergG 2018
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind.
§ 8 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 8 Abgrenzungsregelungen
…1) Aufträge, die mehr als eine Art von Leistung gemäß den §§ 5 bis 7 (Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung) umfassen, sind nach den Regelungen jener Leistungsart zu vergeben, die den Hauptgegenstand des Auftrages bildet. (2) Abweichend von Abs. 1…
Rückverweise