BVergG 2018
Gliederung
2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
2. Abschnitt Bekanntmachungen
2. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
§ 58 Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene
Sofern der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zulässig ist, kann der öffentliche Auftraggeber dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars für Bekanntmachungen die Entscheidung bekannt geben, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll.
§ 356 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 356 Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen
…§ 353 Abs. 1 Z 2, sofern der Auftraggeber in zulässiger Weise die entsprechend begründete Entscheidung 1. im Oberschwellenbereich gemäß § 58 und § 59 Abs. 4 bzw. § 227 und § 229 Abs. 4 bzw. 2. im Unterschwellenbereich gemäß § …
§ 151 Verfahren
… Tage, bei einer Übermittlung über den Postweg oder einen anderen geeigneten Weg 15 Tage. Für eine freiwillige Bekanntmachung gelten die §§ 58 und 64 Abs. 6 sinngemäß. (9) Der öffentliche Auftraggeber kann ein Vergabeverfahren widerrufen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen. Der öffentliche Auftraggeber hat die Widerrufsentscheidung…
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