BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz 20182. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren2. Abschnitt Bekanntmachungen1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen§ 53

§ 53Veröffentlichung eines Beschafferprofils

In Kraft seit 21. August 2018
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