BVergG 2018
Gliederung
2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren
3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
§ 43 Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bauaufträge können im Unterschwellenbereich im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, sofern dem öffentlichen Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, um einen freien und lauteren Wettbewerb sicherzustellen, und wenn der geschätzte Auftragswert 2 000 000 Euro nicht erreicht.
§ 43 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 43 Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
…3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren § 43. Bauaufträge können im Unterschwellenbereich im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, sofern dem öffentlichen Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, um einen freien…
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