§ 40 Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgenaufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date
Aufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem gemäß den §§ 161 und 162 eingerichtet und betrieben wird.
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