§ 40 Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date
BVergG 2018
Gliederung
2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
§ 40 Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
Aufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem gemäß den §§ 161 und 162 eingerichtet und betrieben wird.
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