BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz 20182. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich§ 39

§ 39Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen aufgrund einer Rahmenvereinbarung

In Kraft seit 21. August 2018
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