BVergG 2018
Gliederung
(1) Der Sektorenauftraggeber darf den Zuschlag bei sonstiger absoluter Nichtigkeit nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist erteilen. Die Stillhaltefrist beginnt mit der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung. Sie beträgt bei einer Übermittlung bzw. Bereitstellung auf elektronischem Weg 10 Tage, bei einer Übermittlung über den Postweg oder einen anderen geeigneten Weg 15 Tage. Keine Stillhaltefrist besteht, wenn eine Leistung aufgrund einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden soll.
(2) Der Sektorenauftraggeber kann den zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren verbliebenen Bietern mitteilen, welchem Bieter der Zuschlag erteilt wurde. In dieser Mitteilung sind den verbliebenen Bietern die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Auftragssumme sowie die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes bekannt zu geben, sofern nicht die Bekanntgabe dieser Informationen öffentlichen Interessen oder den berechtigten Geschäftsinteressen eines Unternehmers widersprechen oder dem freien und lauteren Wettbewerb schaden würde.
§ 318 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 318 Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
…Bekanntgabe bzw. Mitteilung gilt als Mitteilung der Zuschlagsentscheidung im Sinne des § 305. Als Zeitpunkt der Übermittlung bzw. Bereitstellung im Sinne des § 306 gilt der Zeitpunkt der erstmaligen Verfügbarkeit der Information gemäß dem ersten Satz im Internet bzw. der Zeitpunkt der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Mitteilung gemäß dem…
§ 356 Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen
…– binnen 30 Tagen ab dem Tag der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Mitteilung gemäß den § 144 Abs. 2 oder § 306 Abs. 2, bzw. 2. ein Antrag gemäß § 353 Abs. 1 Z 2 – sofern es sich beim Antragsteller nicht um…
§ 21 TVNG 2018 · TVNG 2018 · Vergabenachprüfungsgesetz 2018, Tiroler
§ 21 Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen
…Bieter handelt, innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Mitteilung nach § 144 Abs. 2 oder § 306 Abs. 2 BVergG 2018 bzw. § 73 Abs. 2 BVergGKonz 2018 bzw. 2. ein Antrag nach § 18 Abs. 1 Z 2 – sofern es sich beim Antragsteller nicht…
§ 28 K-VergRG 2018 · K-VergRG 2018 · Kärntner Vergaberechtsschutzgesetz 2018
§ 28 § 28Feststellung von Rechtsverstößen,Nichtigerklärung und Verhängungvon Sanktionen
…handelt – binnen 30 Tagen ab dem Tag der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Mitteilung gemäß den § 144 Abs. 2 oder § 306 Abs. 2 BVergG 2018, gemäß dem § 73 Abs. 2 BVergGKonz 2018 bzw. gemäß dem § 108 Abs. 2 BVergGVS 2012, oder 2. ein Antrag…
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