BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz 20183. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren8. Abschnitt Das Zuschlagsverfahren2. Unterabschnitt Der Zuschlag§ 304

§ 304Wahl des Angebotes für den Zuschlag

In Kraft seit 21. August 2018
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