BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz 20183. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren7. Abschnitt Das Angebot§ 295

§ 295Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung

In Kraft seit 21. August 2018
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