BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz 20183. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren5. Abschnitt Die Ausschreibung2. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung und besondere Bestimmungen über den Leistungsvertrag§ 272

§ 272Arten der Leistungsbeschreibung

In Kraft seit 21. August 2018
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