BVergG 2018
(1) Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen.
(2) Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung ist die Leistung eindeutig und vollständig zu beschreiben.
(3) Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung ist die Leistung als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen zu beschreiben.
§ 272 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 272 Arten der Leistungsbeschreibung
…2. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung und besondere Bestimmungen über den Leistungsvertrag § 272. (1) Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen. (2) Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung ist die Leistung eindeutig und vollständig zu beschreiben. (3…
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