BVergG 2018
Gliederung
Rückverweise
In der Ausschreibung oder – für den Fall, dass die Bekanntmachung im Wege einer Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems erfolgt ist – in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist anzugeben, ob Angebote in Form eines elektronischen Kataloges abzugeben sind oder ob Angebote einen elektronischen Katalog beinhalten müssen. Ist dies der Fall, sind in der Ausschreibung jedenfalls die technischen Spezifikationen und erforderlichen Formate des elektronischen Kataloges anzugeben.
§ 322 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 322 Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
…§ 248, 251 bis 253, 255, 257 und 258 für jede Kategorie gesondert festzulegen, 4. die allfällige Verwendung von elektronischen Katalogen gemäß § 271, 5. das allfällige Erfordernis, dem Teilnahmeantrag einen elektronischen Katalog beizufügen, und 6. die allfällige Verwendung von elektronischen Katalogen für die Abgabe eines Angebotes. In diesem…
§ 323 Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
…Sektorenauftraggeber die Verwendung von elektronischen Katalogen für die Abgabe eines Angebotes in der Ausschreibung vorgesehen hat und dem Teilnahmeantrag ein den Anforderungen gemäß § 271 entsprechender elektronischer Katalog beigefügt war, kann der Sektorenauftraggeber den betreffenden zugelassenen Teilnehmern gleichzeitig den Tag und den Zeitpunkt bekannt geben, zu dem jene Informationen den…