BVergG 2018
Gliederung
3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
3. Abschnitt Fristen
2. Unterabschnitt Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
§ 245 Verkürzte Angebotsfrist im beschleunigten offenen Verfahren nach regelmäßiger nichtverbindlicher Bekanntmachung
Sofern der Sektorenauftraggeber mindestens 35 Tage, höchstens aber 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Absendung einer Bekanntmachung gemäß § 224 eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß den §§ 226 Abs. 1 und 230 Abs. 1 bekannt gemacht hat und diese regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung alle Angaben enthalten hat, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung vorlagen, kann der Sektorenauftraggeber die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf 15 Tage verkürzen.
§ 245 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 245 Verkürzte Angebotsfrist im beschleunigten offenen Verfahren nach regelmäßiger nichtverbindlicher Bekanntmachung
Sofern der Sektorenauftraggeber mindestens 35 Tage, höchstens aber 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Absendung einer Bekanntmachung gemäß § 224 eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß den §§ 226 Abs. 1 und 230 Abs. 1 bekannt gemacht hat und diese regelmäßige nichtverbindliche Bekanntma…
§ 230 Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung in Österreich
…1) Sofern der Sektorenauftraggeber von der Möglichkeit der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 245 Gebrauch machen möchte, muss er eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung in Österreich gemäß § 229 bekanntmachen. (2) Der Sektorenauftraggeber kann bei nicht offenen Verfahren und…
§ 226 Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung auf Unionsebene
…1) Sofern der Sektorenauftraggeber von der Möglichkeit der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 245 Gebrauch machen möchte, muss er auf Unionsebene eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß § 225 bekanntmachen. Die regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung kann überdies im Beschafferprofil des…
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