BVergG 2018
(1) Der Sektorenauftraggeber hat Bekanntmachungen im Unterschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereitstellt und darin auf die Kerndaten für Bekanntmachungen verweist. Der Sektorenauftraggeber hat diese Kerndaten in einem offenen und maschinenlesbaren standardisierten Format unter einer freien Lizenz vollständig zur Verfügung zu stellen. Eine Bekanntmachung im Beschafferprofil darf nicht vor Verfügbarkeit der Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren und der Kerndaten für Bekanntmachung erfolgen. Im Beschafferprofil ist das Datum der Zur-Verfügung-Stellung der Kerndaten anzugeben.
(2) Die Verfügbarkeit der Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren und der Kerndaten für Bekanntmachungen muss zumindest bis zum Ablauf der Angebotsfrist gewährleistet sein.
(3) Weitere Bekanntmachungen in sonstigen geeigneten Publikationsmedien stehen dem Sektorenauftraggeber frei.
(4) Sofern dies aufgrund der unionsrechtlichen Grundsätze geboten ist, hat der Sektorenauftraggeber die Vergabe eines besonderen Dienstleistungsauftrages bekanntzumachen. Von einer Bekanntmachung des Verfahrens kann insbesondere Abstand genommen werden, wenn eine der in § 206 für Dienstleistungsaufträge genannten Voraussetzungen für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung vorliegt.
(5) Sofern der Sektorenauftraggeber der Ansicht ist, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich zulässig ist, kann der Sektorenauftraggeber die Entscheidung, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll, bekanntmachen. Die Verfügbarkeit der Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren und der Kerndaten für Bekanntmachungen muss zumindest für zehn Tage gewährleistet sein.
(6) Der Sektorenauftraggeber hat überdies eine vom in der Ausschreibung festgelegten Endzeitpunkt abweichende Einstellung eines dynamischen Beschaffungssystems bzw. eines Prüfsystems bekannt zu machen.
§ 236 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 236 Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems
…Der Sektorenauftraggeber kann die Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems gemäß § 234 als Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe eines Auftrages verwenden. Diese Bekanntmachung hat über den Zweck des Prüfsystems und darüber zu informieren, wie die Prüfungsregeln zur Verfügung…
§ 235 Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
…1) Der Sektorenauftraggeber kann die Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gemäß § 234 als Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe eines Auftrages verwenden, sofern die regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung 1. sich ausdrücklich auf jene Leistungen bezieht, die Auftragsgegenstand sein werden, 2…
§ 356 Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen
…bzw. § 227 und § 229 Abs. 4 bzw. 2. im Unterschwellenbereich gemäß § 64 Abs. 5 bzw. § 234 Abs. 5 bekannt gemacht hat und der Zuschlag nach Ablauf einer Frist von zehn Tagen nach der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung erteilt worden ist…
§ 28 TVNG 2018 · TVNG 2018 · Vergabenachprüfungsgesetz 2018, Tiroler
§ 28 Inkrafttreten
…2018 oder nach § 32 und 33 Abs. 4 BVergGKonz 2018 bzw. 2. im Unterschwellenbereich nach § 64 Abs. 6 bzw. § 234 Abs. 6 BVergG 2018 oder nach § 36 Abs. 4 BVergGKonz 2018 bekannt gemacht hat und der Zuschlag nach Ablauf einer Frist von zehn Tagen nach der erstmaligen Verfügbarkeit…
§ 21 Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen
…2018 oder nach § 32 und 33 Abs. 4 BVergGKonz 2018 bzw. 2. im Unterschwellenbereich nach § 64 Abs. 5 bzw. § 234 Abs. 5 BVergG 2018 oder nach § 36 Abs. 3 BVergGKonz 2018 bekannt gemacht hat und der Zuschlag nach Ablauf einer Frist von zehn Tagen nach der erstmaligen Verfügbarkeit…
§ 28 K-VergRG 2018 · K-VergRG 2018 · Kärntner Vergaberechtsschutzgesetz 2018
§ 28 § 28Feststellung von Rechtsverstößen,Nichtigerklärung und Verhängungvon Sanktionen
…2018, bzw. gemäß § 41 Abs. 2 BVergGVS 2012 oder 2. im Unterschwellenbereich gemäß § 64 Abs. 6 bzw. § 234 Abs. 6 BVergG 2018 bzw. § 36 Abs. 4 BVergGKonz 2018 bzw. gemäß § 47 Abs. 5 BVergGVS 2012 bekannt gemacht hat und der Zuschlag…
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