BVergG 2018
Eine Bekanntmachung in Österreich hat elektronisch entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gemäß § 235 oder durch eine Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems gemäß § 236 zu erfolgen.
§ 233 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 233 Arten der Bekanntmachung
…3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich § 233. Eine Bekanntmachung in Österreich hat elektronisch entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gemäß…
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