BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz 20183. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren2. Abschnitt Bekanntmachungen1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen§ 219

§ 219Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen

In Kraft bis 30. September 2026
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