BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz 20183. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich§ 208

§ 208Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen aufgrund einer Rahmenvereinbarung

In Kraft seit 21. August 2018
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