BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz 20182. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze4. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes§ 17

§ 17Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und bei dynamischen Beschaffungssystemen

In Kraft seit 21. August 2018
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