In der Ausschreibung ist anzugeben, ob Angebote in Form eines elektronischen Kataloges abzugeben sind oder ob Angebote einen elektronischen Katalog beinhalten müssen. Ist dies der Fall, sind in der Ausschreibung jedenfalls die technischen Spezifikationen und erforderlichen Formate des elektronischen Kataloges anzugeben.
Rückverweise
BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 161 Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
…§§ 80 bis 82, 84, 85 und 87 für jede Kategorie gesondert festzulegen, 4. die allfällige Verwendung von elektronischen Katalogen gemäß § 102, 5. das allfällige Erfordernis, dem Teilnahmeantrag einen elektronischen Katalog beizufügen, und 6. die allfällige Verwendung von elektronischen Katalogen für die Abgabe eines Angebotes. In diesem…
§ 162 Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
…Auftraggeber die Verwendung von elektronischen Katalogen für die Abgabe eines Angebotes in der Ausschreibung vorgesehen hat und dem Teilnahmeantrag ein den Anforderungen gemäß § 102 entsprechender elektronischer Katalog beigefügt war, kann der öffentliche Auftraggeber den betreffenden zugelassenen Teilnehmern gleichzeitig den Tag und den Zeitpunkt bekannt geben, zu dem jene Informationen…