Dieses Bundesgesetz hat Maßnahmen zum Gegenstand, die sich auf den Umgebungslärm im Freien beziehen, dem Menschen durch
1. Verkehr auf Bundesstraßen,
2. Eisenbahnverkehr,
3. zivilen Flugverkehr oder
4. Aktivitäten auf Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgesetzt sind.
Rückverweise
Bundes-LärmV · Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung
§ 4 Bewertungsmethoden für Lärmindizes
…1) Die Lärmindizes für L den und L night für die in den Geltungsbereich des § 2 Bundes-LärmG fallenden Lärmquellen sind getrennt zu ermitteln. (2) Die Werte für L den sowie L night werden mit den in Anhang II der Richtlinie 2002/49…
§ 5 Darstellung der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten
…Reflexion an anderen Fassaden oder reflektierenden Objekten. 3. Bei der Berechnung der Schallausbreitung im selben Berechnungsgebiet sind für die in den Geltungsbereich des § 2 Bundes-LärmG fallenden Lärmquellen jeweils die gleichen Gelände- und Bodeneigenschaften einzusetzen; dabei ist auf etwaige diesbezügliche Festlegungen der Länder im Zusammenhang mit deren Erstellung strategischer Umgebungslärmkarten Bedacht…