§ 41 Vollziehung
In Kraft seit 01. Juli 1993
Up-to-date
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
1.hinsichtlich der §§ 12 und 28 Abs. 1 der Bundesminister für Justiz,
2. im übrigen der Bundesminister für Arbeit und Soziales.
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