Die Urlaubs- und Abfertigungskasse ist ermächtigt, Gesellschaften mit beschränkter Haftung für die Erbringung von Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben stehen und diese im Interesse der in den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. der jeweiligen Interessenvertretungen verbessern, unterstützen oder ergänzen, zu errichten.
BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 34 Einrichtung und Betrieb eines Informationssystems
…und des Sozialbetrugs übertragenen gesetzlichen Aufgaben, insbesondere durch Verbesserung der Kontrollabläufe berechtigt. Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat sich einer GmbH im Sinne des § 18a (Bau ID GmbH) zu bedienen. (2) Die Teilnahme am IT System zu den in Abs. 1 genannten Zwecken beruht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber…
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