BUAG
Gliederung
ABSCHNITT IV ORGANISATION DER BAUARBEITER-URLAUBS- UND ABFERTIGUNGSKASSE
§ 18 Geschäftsordnung
Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Geschäftsführung der Urlaubs- und Abfertigungskasse und der Verwaltungsorgane werden durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Ausschuss mit Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu beschließen und vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu genehmigen ist.
§ 18 BUAG · BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 18 Geschäftsordnung
…§ 18. Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Geschäftsführung der Urlaubs- und Abfertigungskasse und der Verwaltungsorgane werden durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Ausschuss mit Zwei…
§ 15 Zusammensetzung der Verwaltungsorgane
…abgegebenen Stimmen. Der Vorsitzende gibt seine Stimme zuletzt ab. Bei Stimmengleichheit ist jene Meinung angenommen, für die der Vorsitzende gestimmt hat. Die Geschäftsordnung ( § 18 ) hat festzulegen, in welchen Angelegenheiten des Ausschusses bei der Beschlussfassung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.…
Rückverweise