Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Geschäftsführung der Urlaubs- und Abfertigungskasse und der Verwaltungsorgane werden durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Ausschuss mit Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu beschließen und vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu genehmigen ist.
BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 15 Zusammensetzung der Verwaltungsorgane
…abgegebenen Stimmen. Der Vorsitzende gibt seine Stimme zuletzt ab. Bei Stimmengleichheit ist jene Meinung angenommen, für die der Vorsitzende gestimmt hat. Die Geschäftsordnung (§ 18) hat festzulegen, in welchen Angelegenheiten des Ausschusses bei der Beschlussfassung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.…
§ 31 Zusammenarbeit
…3a) Die Urlaubs- und Abfertigungskasse ist ermächtigt, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben beim Arbeitsmarktservice über Beschäftigungsbewilligungen und EU Entsendebestätigungen bzw. EU Überlassungsbestätigungen gemäß § 18 Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, welche für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern erteilt wurden, Auskunft einzuholen. Dies kann unter Nutzung der zwischen…
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