§ 13p Sachbereich
In Kraft seit 01. Januar 2014
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Zur Abwicklung der Ansprüche gemäß diesem Abschnitt hat die Urlaubs- und Abfertigungskasse einen eigenen Sachbereich einzurichten.
§ 13p BUAG · BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 13p Sachbereich
…§ 13p. Zur Abwicklung der Ansprüche gemäß diesem Abschnitt hat die Urlaubs- und Abfertigungskasse einen eigenen Sachbereich einzurichten.…
§ 21b Aufteilung des Verwaltungsaufwands auf die einzelnen Sachbereiche
…nicht auf Grund von vertraglichen Verpflichtungen von dritter Seite erstattet wird, im Verhältnis des jeweiligen Leistungsvolumens auf die Sachbereiche gemäß den §§ 13k, 13p und 21 aufzuteilen.…
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