BUAG
Gliederung
ABSCHNITT II URLAUBSBESTIMMUNGEN
§ 11 Verfall von Urlaubsentgelt, Urlaubsersatzleistung und Abfindung
(1) Der Anspruch auf Urlaubsentgelt oder Abfindung verfällt mit dem zu Grunde liegenden Urlaubsanspruch gemäß § 7 Abs. 6.
(2) Der Anspruch auf Auszahlung der Urlaubsersatzleistung gemäß § 9 Abs. 3 verfällt binnen einem Jahr nach Fälligkeit.
§ 11 BUAG · BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 11 Verfall von Urlaubsentgelt, Urlaubsersatzleistung und Abfindung
…§ 11. (1) Der Anspruch auf Urlaubsentgelt oder Abfindung verfällt mit dem zu Grunde liegenden Urlaubsanspruch gemäß § 7 Abs. 6 . (2) Der Anspruch auf…
§ 19 Gebarung
…werden. Veranlagungen in Aktien und Aktienfonds sind nicht zulässig. (6) Aus außerordentlichen Erträgen, die sich aus dem Verfall von Urlaubsentgelten, Urlaubsabfindungen und Urlaubsersatzleistungen ( § 11 ) ergeben, kann eine Rücklage für sich aus der Anwendung der Sachbereiche der Urlaubs- und Abfertigungskasse ergebende Härtefälle gebildet werden. (7) Die Urlaubs- und Abfertigungskasse kann…
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