Die für Bundesbeamte jeweils geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften über den besonderen Sterbekostenbeitrag sind sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
§ 18k Erhöhung des Ruhebezuges
…2019 91,25% 2020 91% 2021 90,75% 2022 90,5% 2023 90,25% (2) Eine allfällige Kürzung nach § 5b und eine allfällige Zurechnung nach § 9 des Pensionsgesetzes 1965 sind im Rahmen der Bemessung des Vergleichsruhebezuges bis zum Ablauf jenes Monates zu berechnen, zu dem der Bundestheaterbedienstete nach der am…
§ 18j Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 71/2003
…der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2003 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Die Abschläge nach § 5b sowie die Zurechnung nach § 9 des Pensionsgesetzes 1965 sind in diesen Fällen bis zum Ablauf jenes Monats, zu dem der Bundestheaterbedienstete nach der bis 31. Dezember 2003 geltenden…