§ 10a Beitrag
In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date
Die Bestimmungen über den Beitrag gemäß § 13a und § 91 Abs. 5 und 6 des Pensionsgesetzes 1965, BGBl. Nr. 340, sind auf die nach diesem Bundesgesetz gebührenden monatlich wiederkehrenden Leistungen anzuwenden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden