(1) Der zum Zeitpunkt der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 5 Abs. 1 beim Bundestheaterverband eingerichtete Dienststellenausschuß übt bis zum Ablauf seiner Funktionsperiode in bezug auf die Bediensteten, die zu diesem Zeitpunkt in seinen Wirkungsbereich nach dem Bundes-Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967, fielen, die Funktion des Betriebsrates nach dem Arbeitsverfassungsgesetz aus. Die zum Zeitpunkt der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Arbeitsverfassungsgesetz beim Bundestheaterverband und bei den Bühnen gemäß § 3 Abs. 1 eingerichteten Arbeitnehmervertretungen üben diese Funktion bei der entsprechenden Gesellschaft bis zur Neuwahl weiterhin aus.
(2) § 133 Abs. 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes ist auf die Bühnengesellschaften nicht anzuwenden. Abweichend von § 110 des Arbeitsverfassungsgesetzes entsendet der jeweilige Betriebsrat zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Bühnengesellschaften. Das Entsenderecht in den Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding GmbH obliegt dem Zentralbetriebsrat.
Rückverweise
BThOG · Bundestheaterorganisationsgesetz
§ 32 Vollziehung
…der Bundesminister für Finanzen; 4. hinsichtlich des § 11, § 17 Abs. 4, § 21 Abs. 5 und § 22 der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz; 5. hinsichtlich des § 8, soweit dieser Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren betrifft, der Bundesminister für Justiz; 6. hinsichtlich…
§ 13 Aufsichtsrat
…Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, die Funktion auszuüben; 4. das bestellende oder entsendende Organ gemäß Abs. 3 oder 4 und § 22 Abs. 2 die Bestellung oder Entsendung widerruft. (9) Der Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding GmbH hat folgende Aufgaben: 1. Erstattung von Vorschlägen an den Gesellschafter…
§ 17 Beamte der Bundestheater, Amt der Bundestheater
…Die beim Bund verbrachte Dienstzeit ist dabei für alle zeitabhängigen Ansprüche anzurechnen. (4) Für Beamte gemäß Abs. 2 gelten das Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994. (5) Für die Beamten gemäß Abs. 2 hat die Gesellschaft dem Bund den gesamten Aktivitätsaufwand…