BSVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT II Leistungen der Krankenversicherung
2. Unterabschnitt Leistungen der Krankenversicherung im besonderen
§ 99b Beitrag des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe
Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen leistet der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen einen Beitrag in der Höhe von 70% der Aufwendungen für die Leistungen nach § 98.
§ 99b BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 99b Beitrag des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe
…§ 99b. Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen leistet der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen einen Beitrag in der Höhe von 70% der Aufwendungen für die Leistungen nach § 98.…
§ 281 Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2001
…lit. n und o in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001; 2. mit 1. Jänner 2005 § 99b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001. (2) Die §§ 99 und 99a treten mit Ablauf des 31…
§ 241 Vollziehung des Bundesgesetzes
…Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie und dem Bundesminister für Arbeit und Soziales; h) hinsichtlich der Bestimmung des § 99b der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie; i) hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für soziale Verwaltung. (2) Mit der Vollziehung des § 91…
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