BSVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT II Leistungen der Krankenversicherung
2. Unterabschnitt Leistungen der Krankenversicherung im besonderen
§ 91 Beziehungen zu den Krankenanstalten, die über Landesgesundheitsfonds finanziert werden
(Grundsatzbestimmung)Für die Regelung der Beziehungen des Versicherungsträgers zu den landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ist § 148 ASVG anzuwenden.
§ 91 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 91 Beziehungen zu den Krankenanstalten, die über Landesgesundheitsfonds finanziert werden
…§ 91. (Grundsatzbestimmung) Für die Regelung der Beziehungen des Versicherungsträgers zu den landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ist § 148 ASVG anzuwenden.…
§ 92 Beziehungen zu anderen als in § 91 genannten Krankenanstalten
…§ 92. (1) Der Erkrankte kann auch in eine eigene Krankenanstalt des Versicherungsträgers oder in eine andere als in § 91 genannte Krankenanstalt eingewiesen werden, mit der der Versicherungsträger in einem Vertragsverhältnis steht, wenn im Sprengel der für den Erkrankten zuständigen Landesstelle keine Krankenanstalt im Sinne…
§ 148p Unfallheilbehandlung
…1 des Bundes-Verfassungsgesetzes BGBl. Nr. 1/1930 gilt als Grundsatz, daß der Versicherungsträger als Träger der Unfallversicherung im Rahmen der im § 91 geregelten Beziehungen zu den landesfondsfinanzierten Krankenanstalten den Krankenversicherungsträgern gleichgestellt ist.…
§ 241 Vollziehung des Bundesgesetzes
…99b der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie; i) hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für soziale Verwaltung. (2) Mit der Vollziehung des § 91 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1994, die gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in…
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